Energieausweis

In Deutschland wird ca. ein Drittel der verbrauchten Primärenergie für Heizung und Warmwassererstellung benötigt. Den wenigsten Bürgern ist jedoch bewusst, wo sie diesen hohen Energieanteil verbrauchen oder wie er verringert werden kann. Der Energieausweis hilft dabei, indem er Immobilienbesitzern und Mietern die Möglichkeit eines Vergleichs mit anderen Gebäuden ermöglicht. Er muss potentiellen Mietern oder Käufern vorgelegt werden. Der Energieausweis kann als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis erstellt werden. Generell haben die Gebäudeeigentümer die freie Wahl zwischen beiden Typen, jedoch ist der Bedarfsausweis bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden mit weniger als 5 WE, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, zwingend. Als Ausnahme gilt, wenn diese Gebäude schon beim Bau oder durch nachträgliche Sanierungsmaßnahmen auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden.

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage einer technischen Analyse des Gebäudes und dessen einzelnen Bauteile (Wände, Dach, Decken, Fenster, Türen usw.) sowie der Haustechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Elektroanlage) erstellt. Der so ermittelte Bedarf berücksichtigt nicht das individuelle Verbraucherverhalten, da ein Standardverhalten vorausgesetzt wird. Dies ist jedoch beim Vergleich verschiedener Gebäude von Vorteil.

Bei dem Verbrauchsausweis werden zur Berechnung der Kennwerte nur die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre herangezogen und mit den entsprechenden Wetterdaten normalisiert. Im Ergebnis entstehen Daten, die jedoch die individuellen Verbrauchsmerkmale der Bewohner beinhalten, was zu Verfälschungen in der Bewertung und im Vergleich zu anderen Gebäuden führen kann.

Die ebenfalls im Energieausweis enthaltenen Modernisierungsempfehlungen dienen als Richtschnur zur Verbesserung der Energieeffizienz und somit zur Wertsteigerung des Gebäudes. Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie hier auf den Seiten der dena.